Leserzuschrift

Der große Irrtum des Bundesverfassungsgerichtes

aixpaix-Leser Ralph Knauf aus Mönchengladbach schreibt:

Am 12.05.2010 schreibt Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung (S. 5), dass mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) bezüglich Aufhebung der Höchstgrenze der nachträglichen Sicherungsverwahrung revidiert werden müssten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die vom BVerfG gebilligte Verschärfung für rechtswidrig erklärt. Verfassungsrichter Michael Gerhardt wird in diesem Zusammenhang mit den Worten zitiert: „Möglicherweise hat das Bundesverfassungsgericht einfach falsch entschieden. So etwas gibt es.“

Das BVerfG hat nicht nur hier „möglicherweise“ falsch entschieden. Katastrophal in seinen Folgen ist seine so genannte Out-of-Area-Entscheidung vom 12.7.1994. Mit dieser Entscheidung wurde der Weg zum weltweiten bewaffneten Einsatz der Bundeswehr ermöglicht und eine verhängnisvolle Militarisierung und Bellizierung der deutschen Außenpolitik eingeleitet, die schon mehreren Dutzend deutschen Staatsbürgern das Leben kostete.

Das BVerfG änderte mit dieser Entscheidung das Grundgesetz. Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte wurde einem konstitutiven Parlamentsvorbehalt unterworfen, der durch das Grundgesetz gar nicht vorgesehen ist. Eine solche Änderung hätten nur Bundestag und Bundesrat durch Änderungsgesetz mit jeweiliger 2/3-Mehrheit beschließen können. Aufgabe des BVerfG ist es, Entscheidungen und Beschlüsse der Legislative und der Exekutive auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Zur Änderung des Grundgesetzes ist es nicht befugt.

Zudem hat das BVerfG in seinem Urteil fälschlich die Auffassung vertreten, die NATO sei ein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ im Sinne von Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz. Die Argumentation des BVerfG geht sowohl an Normstruktur und Norminhalt des besagten Artikels als auch an der Entstehungsgeschichte der Idee der kollektiven Sicherheit vorbei und legitimiert eine von der Verfassung abweichende sicherheitspolitische Grundkonzeption mit der Folge, dass deutsche Streitkräfte rechtswidrig in Einsätze und Krieg entsandt werden. (Siehe dazu auch die vertiefende Argumentation von Dieter Deiseroth: Fundamentale Differenz)

Auch historisch gesehen wurde so Unglaubliches wieder möglich: 1933 schaffte das deutsche Parlament die Demokratie ab. Anschließend schickte die Diktatur deutsche Soldaten in den Krieg. Heute sparen wir uns den Umweg über die Diktatur. Deutsche Soldaten werden direkt durch das Parlament in den Krieg geschickt. Und dann wird der Einsatz dieser „Parlamentsarmee“ auch noch als Fortschritt bezeichnet. Vom Friedensgebot aus der Präambel des Grundgesetzes ist inzwischen nicht viel übrig geblieben.


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